Kurzzeitdozenten
Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben des DAAD, die akademischen Beziehungen zum Ausland zu pflegen, vermittelt und fördert die "Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland im DAAD" lang- und kurzfristige Lehrtätigkeiten deutscher wissenschaftlicher Lehrkräfte an ausländischen Hochschulen. Die Vermittlungsstelle wurde 1961 gegründet und Anfang 1968 in den DAAD integriert; ihre Tätigkeit beruht auf einer Verwaltungsabsprache zwischen dem Auswärtigen Amt und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder.
Die Vermittlungsstelle wird von einer Kommission beraten, in der folgende Institutionen vertreten sind:
- Auswärtiges Amt (AA)
- Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK)
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF)
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
- die Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
Die Kommission tritt einmal jährlich zusammen. Sie nimmt den Bericht des Sekretariats über die Entwicklung der Vermittlungstätigkeit im abgelaufenen Jahr entgegen und gibt Empfehlungen zur weiteren inhaltlichen Gestaltung des Programms. Sie beruft einen Gutachterausschuss, der u. a. über die Förderung beantragter Kurzzeitdozenturen entscheidet.
1. Zielsetzung des Programms
Durch die Förderung von Kurzzeitdozenturen soll es ausländischen Hochschulen ermöglicht oder erleichtert werden, besonders qualifizierte deutsche Wissenschaftler zur Veranstaltung von Kursen in wissenschaftlichen Spezialgebieten oder für interdisziplinäre Zusammenhänge einzuladen; mit dem Programm soll damit zugleich die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaft im Ausland dargestellt werden. Gefördert werden insbesondere solche Dozenturen, die
- der Fortbildung von Graduierten in Form von Kompaktkursen, Blockkursen oder Spezialkursen dienen,
- im Verbund mit anderen Programmen des DAAD oder anderer wissenschafts- bzw. forschungsfördernder Institutionen stehen,
- die weitere Zusammenarbeit mit ehemaligen Stipendiaten fördern,
- der Vorbereitung, Begleitung oder Nachbetreuung einer Langzeitdozentur dienen.
Dozenturen im Undergraduate-Bereich können nur in Ausnahmefällen gefördert werden, insbesondere dann, wenn Engpässe im Lehrangebot der Gasthochschule überbrückt werden müssen.
2. Definition einer Kurzzeitdozentur
Eine Kurzzeitdozentur ist ein in der Regel mindestens vierwöchiger, höchstens sechsmonatiger
Lehraufenthalt eines deutschen Hochschullehrers an einer ausländischen Hochschule. Die Mindestdauer von vier Wochen kann bei Vorliegen besonderer Gründe, die gegebenenfalls schriftlich erläutert werden müssten, verkürzt werden; zwei Wochen können nicht unterschritten werden. Die Dozentur soll in der Regel an
einer Hochschule durchgeführt werden. Kurzaufenthalte an einer Reihe von Hochschulen werden nicht als Kurzzeitdozentur gefördert; für die
Förderung von Kongress- und Vortragsreisen ist Referat 521 im DAAD zuständig (Ansprechpartnerin: Esther Pokern, E-Mail: pokern<atdaad.de). Jedoch kann die Vermittlungsstelle im Zusammenhang mit der Kurzzeitdozentur auf Antrag und unter Vorlage von Einladungen Anschlussaufenthalte an anderen Hochschulen in die Förderung einbeziehen, wenn sie ebenfalls im Interesse des wissenschaftlichen Austauschs liegen. Entsprechende Anträge sollten zusammen mit dem Hauptantrag, auf jeden Fall rechtzeitig vor der Buchung der Reise, gestellt werden.
Es ist möglich, von vornherein eine Serie von Kurzzeitdozenturen als Gesamtprojekt zu beantragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine langfristige Unterstützung des Gastinstituts notwendig, der Antragsteller aber nicht für längere Zeiträume abkömmlich ist und eine von einem anderen Wissenschaftler durchgeführte Langzeitdozentur keine sinnvolle Alternative darstellt.
Der Begriff "Lehre" umfasst neben den traditionellen Formen (Vorlesung, Übung) je nach den besonderen Erfordernissen der Fachrichtung auch Anleitung zur Forschung in kleinen Gruppen, ebenso Anleitung zur Entwicklung von Curricula. Die Lehrbelastung soll
acht Wochenstunden nicht unterschreiten.
3. Von der Gasthochschule zu erfüllende Voraussetzungen
Die Förderung setzt eine Einladung und die Stellenbeschreibung durch die Gasthochschule voraus, mit der auch das Lehrprogramm abgestimmt sein muss. Es ist erforderlich, dass sich die Gasthochschule an den Kosten der Dozentur in angemessener Weise beteiligt. Dies kann durch die Zahlung eines Honorars an den Dozenten geschehen oder durch die Gewährung von Unterkunft und/oder Verpflegung. Die Zusagen müssen in schriftlicher Form vorliegen.
4. Förderungsumfang
Der DAAD trägt die Flug- und Fahrkosten (Economyclass; Bahn: 1. Klasse einschließlich erforderlicher Schlafwagenbenutzung; dies gilt nicht für folgende Länder: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien (ausgenommen südlich der Eisenbahnstrecke Rom - Pescara), Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Köngreich);
die Buchung der Flüge erfolgt ausschließlich durch das vom DAAD beauftragte Reisebüro. Der DAAD muss aufgrund der bindenden Bewilligungsbedingungen Sondertarife nutzen.
Im Flugpreis ist der Transport von 20 kg begleitetem Gepäck enthalten; im Bedarfsfall können zusätzlich die Kosten für den Transport von bis zu 50 kg unbegleitetem Gepäck vom DAAD erstattet werden. Die Kosten für die Mitnahme der erforderlichen wissenschaftlichen Ausrüstung als unbegleitetes Gepäck können übernommen werden. Ist die Beförderung der wissenschaftlichen Ausrüstung als Übergepäck unausweichlich, können die Kosten für den Transport von höchstens 20 kg erstattet werden.
Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes werden tägliche Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung gewährt; sie betragen je nach Land zwischen EUR 47 und EUR 188. Der Zuschuss zur Verpflegung wird bei Aufenthalt an demselben Ort vom 15. Tag an um 10 Prozent gekürzt. Auf Antrag kann vor Antritt der Reise ein Abschlag gezahlt werden.
5. Antragsberechtigung
Der Antrag für eine Kurzzeitdozentur wird von dem/der eingeladenen deutschen Hochschullehrer(in) gestellt.
Die Zuwendungsbedingungen gehen davon aus, dass Kurzzeitdozenturen in aller Regel von an deutschen Hochschulen beschäftigten Wissenschaftlern wahrgenommen werden, die dazu unter Fortzahlung der Bezüge von ihren Heimathochschulen beurlaubt werden.
Antragsformulare mit detaillierten Erläuterungen sind bei der Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland, Kennedyallee 50, 53175 Bonn (Postfach 200 404, 53134 Bonn), erhältlich.
6. Einzureichende Antragsunterlagen
Der Gutachterausschuss hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Förderungsanträge auf ihre Validität hin zu prüfen und bei nicht ausreichender Mittelversorgung Prioritäten zu setzen.
Er benötigt deshalb Informationen zum Vorhaben sowie zur wissenschaftlichen Qualifikation und Lehrerfahrung des Antragstellers. Die Angaben in dem Antragsformular reichen für eine sachgerechte Beurteilung nicht aus; es wird deshalb darum gebeten, zusätzlich zu dem vollständig maschinenschriftlich ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen zu übermitteln:
- die Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs
- das Schriftenverzeichnis der letzten 5 Jahre
- ggf. ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen (nur erforderlich, falls der Bewerber noch am Beginn seiner Karriere als Hochschullehrer steht)
- eine ausführliche Darstellung des Lehrvorhabens, in den zu folgenden Punkten konkrete Angaben gemacht werden sollten:
- Art der Lehrveranstaltung (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika)
- Themen und Inhalte
- Zielgruppen (Studierende, Graduierte, Mitglieder des Lehrkörpers der Gasthochschule etc.)
- Anzahl der Hörer
- zeitliche Verteilung der Lehrvorhaben mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden.
Die Darstellung sollte so gehalten sein, dass der vorgesehene Ablauf der Dozentur, die Lehrziele und die Bedeutung des Vorhabens für die Gasthochschule und für den wissenschaftlichen Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland sowohl von Fachkollegen als auch von Vertretern anderer Fachrichtungen sachgerecht beurteilt werden können.
- Schließlich sind noch das Einladungsschreiben und die Stellenbeschreibung der Gasthochschule erforderlich, die auch die zugesagten Leistungen (Honorar oder "local hospitality") enthalten sollen (siehe "Von der Gasthochschule zu erfüllende Voraussetzungen").
Im Begleitschreiben erbitten wir Hinweise auf das Zustandekommen der Einladung und auf Zusammenhänge mit anderen Förderungsmaßnahmen, Kooperationen u. ä.
Die Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert, soweit dies zur Bearbeitung notwendig ist.
7. Verfahren
Der Gutachterausschuss tritt viermal pro Jahr zusammen, um über die Förderungswürdigkeit der eingereichten Anträge zu entscheiden, und zwar in der Regel Mitte Februar, Ende Mai, Ende September und Anfang Dezember. Vollständige Antragsunterlagen müssen jeweils
zehn Wochen vor den Sitzungen des Gutachterausschusses beim DAAD eingehen, um eine rechtzeitige Aufarbeitung zur Vorlage bei der nächstfolgenden Sitzung zu gewährleisten.
Förderungszusagen können in der Regel im Rahmen der für ein Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel erteilt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine durch den Fachgutachterausschuss bestätigte Kurzzeitdozentur auch auf das Folgejahr verschoben werden. Dies setzt eine erneute schriftliche Terminfestlegung durch die ausländische Gasthochschule voraus. Der Antrag sollte so rechtzeitig gestellt werden, dass nach der Sitzung ausreichend Zeit für die organisatorische Vorbereitung der Reise bleibt. Flüge sollten beispielsweise mindestens einen Monat im Voraus durch den DAAD reserviert werden (siehe "
Förderungsumfang").
Jede vom Gutachterausschuss bewilligte Kurzzeitdozentur ist Bestandteil der vielfältigen akademischen Beziehungen zwischen ausländischen und deutschen Hochschulen, deren Pflege Aufgabe des DAAD ist. Wir bemühen uns daher, die Dozenturen in Zusammenhang zu bringen mit anderen schon bestehenden Kontakten. Deshalb gehen wir von dem Einverständnis des Kurzzeitdozenten aus, dass gegebenenfalls die vom DAAD vermittelten Langzeitdozenten und Lektoren, aber auch von der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) entsandte deutsche Hochschullehrer und möglicherweise auch Vereine ehemaliger Stipendiaten in der Region von uns über das Lehrvorhaben unterrichtet werden.
Für die Klärung weiterer Fragen oder für Erläuterungen zu diesen Informationen stehen die Regionalreferate im DAAD zur Verfügung.
gültig ab 21.02.2008
Stand: 2010-01-14