Bewerbungsunterlagen von Studierenden
Das Bewerbungsformular stellen wir Ihnen als Online-Formular zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung. Alle dazu erforderlichen Schritte sind im Formular ausführlich erläutert. Im Anschluss an die Online-Eingabe der Bewerbungsdaten muss das Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und mit allen weiteren Bewerbungsunterlagen dem DAAD in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Im Einzelnen werden folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie) erbeten:
- Ausdruck des ausgefüllten Online-Bewerbungsformulars "Antrag auf ein Auslandsstipendium für deutsche Studierende/Graduierte/Doktoranden/Promovierte". (Der Originalausdruck wird nach Einkleben des Passbildes kopiert, beide Exemplare werden unterschrieben.)
- Maschinengeschriebener, lückenloser tabellarischer Lebenslauf einschließlich Studiengang, aus dem auch die persönliche Eignung und außerfachliches Engagement hervorgehen.
- Ein gut vorbereiteter, dem Semesterstand entsprechender Studienplan. Dieser Studienplan soll das angestrebte Ziel des Auslandsaufenthaltes möglichst genau beschreiben, die Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule berücksichtigen und nach Möglichkeit mit einer fachlich zuständigen Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer der deutschen Hochschule abgesprochen sein. Der Mehrwert des Auslandsstudiums in Bezug auf den individuellen Studienverlauf muss überzeugend dargelegt werden. Die Teilnahme an einem integrierten oder auslandsorientierten Studiengang allein ist als Begründung des Studienvorhabens nicht hinreichend. Die Wahl einer bestimmten ausländischen Hochschule und/oder eines bestimmten ausländischen Betreuers bzw. einer Betreuerin sollte ausführlich begründet werden.
- Ein Gutachten neueren Datums von einem Hochschullehrer der deutschen (im Ausnahmefall auch einer ausländischen) Hochschule auf DAAD-Formular. Gutachten für Bewerber vor der Zwischenprüfung können auch von wissenschaftlichen Mitarbeitern oder Assistenten ausgestellt werden. Das Gutachten ist der Bewerbung in verschlossenem Umschlag beizufügen. Fehlende Kopien werden ggf. vom DAAD erstellt. Das Gutachten kann vom Gutachter auch direkt an die angegebene Bewerbungsstelle geschickt werden.
- Studierende fügen ihrer Bewerbung eine Aufstellung sämtlicher bisher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (möglichst mit Noten) auf DAAD-Formular bei. Alternativ kann auch eine von der Hochschule ausgestellte Leistungsübersicht eingereicht werden. Aus dieser müssen Name und Art der besuchten Veranstaltungen sowie Einzelbenotungen beziehungsweise credit points nach ECTS hervorgehen. Bei gleichzeitiger Einreichung eines Vor- bzw. Zwischenprüfungszeugnisses (mit Einzelnoten!) reicht eine Aufstellung aller ab dieser Vorprüfung besuchten Veranstaltungen; es kann aber trotzdem sinnvoll sein, zum Beispiel einen thematischen Bezug zu Ihrem gewünschten Gastland bzw. der Länderregion durch die Benennung der entsprechenden Lehrveranstaltungen zu dokumentieren. Die Richtigkeit der Angaben muss durch das Akademische Auslandsamt, Prüfungsamt, Sekretariat der Hochschule, Büro des FH-Präsidenten/Rektors bestätigt werden. Wurden keine Scheine ausgestellt, ist dies ausdrücklich anzugeben.
- Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (mit Einzelnoten)
- Ein Zeugnis über Kenntnisse der entsprechenden Unterrichtssprache auf dem DAAD-Formular "Sprachzeugnis für deutsche Bewerber" (alternativ kann auch ein UNIcert-Zertifikat eingereicht werden). Das Zeugnis muss den Stand der Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung bescheinigen. Das Sprachzeugnis wird vom jeweiligen (ausländischen) Lektor bzw. der Lektorin ausgestellt oder von einem Prüfungsberechtigten des Sprachenzentrums bzw. des Fachbereichs für die jeweiligen Fremdsprachen. Für Bewerbungen nach USA und Kanada ist der TOEFL-Test, für Australien und Neuseeland alternativ auch der IELTS- Test aussagekräftiger als das DAAD-Sprachzeugnis. Für Bewerbungen nach Großbritannien kann außer dem DAAD-Sprachzeugnis auch der TOEFL-, IELTS- oder UCLES-Test eingereicht werden. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Bewerbers, sich vorab bei der gewünschten Gasthochschule nach dem dort verlangten Sprachzeugnis zu erkundigen. Alle Sprachtests sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Bei Bewerbern, die zum Beispiel aufgrund von Zweisprachigkeit bereits über fundierte Sprachkenntnisse verfügen, kann nach Absprache mit dem zuständigen Referat im DAAD gegebenenfalls auf die Vorlage des DAAD-Sprachzeugnisses verzichtet werden.
- Architektinnen und Architekten, auch Innenarchitekten, fügen ihrer Bewerbung bis zu zehn DIN A4-Seiten an Auszügen aus zeichnerischen Projekten und Entwürfen bei (sie werden auf Wunsch nach der Auswahl zurückgesandt); auf der Basis dieser Unterlagen kann eine Vorauswahl stattfinden. Findet eine Endauswahl mit persönlicher Vorstellung statt, müssen die Bewerberinnen und Bewerber folgende Arbeitsproben mitbringen: drei Entwürfe in einem dem Objekt entsprechenden Maßstab, jeweils Grundriss, Lageplan, Aufriss und Perspektive (davon mindestens eine selbstständige [nicht Gruppen-]Arbeit [Entwurf, Analyse, Planungsarbeit]); Fotos von bereits ausgeführten Arbeiten. Stadt- und Regionalplaner reichen mit ihrer Bewerbung Arbeiten (zum Beispiel Referate) ein, aus denen hervorgeht, dass sie sich bereits mit Planungsprozessen befasst haben.
- Bewerberinnen und Bewerber der Fachbereiche Musik, Bildende Kunst/Design/Film, Tanz/Schauspiel/Theaterregie/Musical fügen ihrer Bewerbung die in der entsprechenden Programmausschreibung aufgeführten zusätzlichen Unterlagen bei.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden die eingereichten Unterlagen in der Regel verkleinert kopiert; auf entsprechend gute Lesbarkeit - bei Benutzung eines PC mindestens Schriftgrad 12 - ist deshalb zu achten. Daher bitte:
- die Unterlagen in der o.g. Reihenfolge ordnen (Originale und Kopien je separat),
- keine Heftklammern verwenden,
- keine Klarsichthüllen benutzen,
- Anlagen nicht doppelseitig beschrieben einreichen,
- genügend Rand lassen (mindestens 2,5 cm), damit die Unterlagen abgeheftet werden können,
- die Seiten des Studien- bzw. Forschungsplans nummerieren und mit Namen versehen.
Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Sofern es ausnahmsweise unumgänglich ist, zum Beispiel Zeugnisse oder Gutachten nachzureichen, müssen unbedingt Zielland und Stipendienprogramm sowie gegebenenfalls die Antragsnummer der Online-Bewerbung angegeben werden.
Stand: 2009-04-16