Home « Studieren, Forschen und Lehren im Ausland « Förderungsmöglichkeiten « Stipendiendatenbank « Hinweise für Graduierte, Doktoranden und Promovierte
DAAD-Auslandsstipendien werden aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben. Sie stehen für deutsche Graduierte, Doktoranden und Promovierte von staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen zur Verfügung.
Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit ein Deutschlandbezug gegeben und ob die Förderung der Ausländerin oder des Ausländers mit einem Auslandsstipendium förder- und kulturpolitisch zu vertreten ist; in jedem Fall muss die begründete Erwartung bestehen, dass sie oder er nach Beendigung des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes wieder nach Deutschland zurückkehrt.
Die Stipendien stehen für alle wissenschaftlichen und künstlerischen Fachrichtungen zur Verfügung. Altersgrenzen bestehen nicht, es sei denn, sie werden von aufnehmenden Institutionen oder ausländischen Partnern ausdrücklich vorgegeben. Aufgrund der allgemeinen Zweckbestimmung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel können jedoch nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die noch den größten Teil ihrer beruflichen Tätigkeit vor sich haben.
Ein längerfristiger Auslandsaufenthalt will frühzeitig überlegt und – gestützt auf entsprechende Informationen über die Studien- und Forschungsmöglichkeiten im Zielland – geplant sein. Das alles fließt in eine gut vorbereitete Bewerbung ein. Frühere Stipendiatinnen und Stipendiaten des DAAD haben am Ende ihrer Stipendienzeit immer wieder mitgeteilt, dass nur eine rechtzeitige Planung einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt ermöglicht und dass sie allen raten würden, mit dieser Planung eineinhalb Jahre vorher zu beginnen. Deshalb bitte beachten: Die Verantwortung für die Einschreibung und insbesondere die Einhaltung von Bewerbungsterminen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt auf Seiten der Bewerberinnen und Bewerber.
Ausdrücklich möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das Akademische Auslandsamt Ihrer Hochschule Beratung und Hilfe sowohl zur Planung eines Auslandsaufenthaltes als auch für die konkrete Antragstellung beim DAAD leistet und häufig auch darüber hinausgehende wertvolle Hinweise – etwa auf bestehende Partnerschaftsprogramme – geben kann. Für den Erfolg Ihres Vorhabens kann es somit von entscheidender Bedeutung sein, dass Sie diese Beratung in Anspruch nehmen.
Von den im Folgenden beschriebenen Bewerbungsvoraussetzungen abweichende Einzelregelungen und Ausnahmen sind ggf. in der jeweiligen Programmbeschreibung angegeben.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Stipendienantritt ein Abschluss-Examen (mindestens dreijähriger Bachelor, Master, Magister, Diplom, 1. Juristische Staatsprüfung, 1. Prüfung für das Lehramt, 3. Abschnitt [bzw. nach der neuen Approbationsordnung 2. Abschnitt] der Ärztlichen bzw. 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland abgelegt haben. Graduierte von akkreditierten Bachelorstudiengängen aller Berufsakademien sowie Absolventen von Diplomstudiengängen an Berufsakademien in Baden-Württemberg und Sachsen können sich ebenfalls bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben und sich im Ausland aufhalten, können sich für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in einem Drittland bewerben. Halten sie sich bereits in dem gewünschten Gastland auf, können sie sich für eine Fortsetzung des Studien- oder Forschungsaufenthaltes bewerben, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als ein Jahr im Gastland aufgehalten haben. Deutsche Graduierte, die ihr Studium an einer anerkannten ausländischen Hochschule abgeschlossen haben, können sich unter der Voraussetzung bewerben, dass ihr ausländisches Examen einem der oben genannten deutschen Abschlüsse gleichwertig ist; derartige Bewerbungen werden in aller Regel nur für einen Studienaufenthalt in einem Drittland berücksichtigt. Für eine Weiterförderung im derzeitigen Gastland bedarf es besonderer Gründe. Weitere Voraussetzung für eine Förderung von im Ausland lebenden Bewerberinnen und Bewerbern ist deren Absicht, nach dem Auslandsaufenthalt wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückzukehren.
Teilnehmer und Teilnehmerinnen an reinen Aufbaustudiengängen deutscher Hochschulen (ohne Masterabschluss) können sich nur dann bewerben, wenn der Auslandsaufenthalt in dem entsprechenden Studiengang fest oder fakultativ vorgesehen ist; diese Einschränkung gilt nicht für Bewerbungen um Sprach- oder Fachkursstipendien.
Für Promovenden, die sich um ein Kurz- oder Jahresstipendium bewerben wollen, stehen die Doktorandenstipendien zur Verfügung. Voraussetzung für die Bewerbung um ein Doktorandenstipendium ist, dass die Aufnahme des Promotionsstudiums zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Abschlussexamen an einer Hochschule abgelegt haben; sie müssen ferner die formelle Annahme als Doktorandin oder Doktorand und die Zusage des die Dissertation betreuenden Hochschullehrers nachweisen. Kandidatinnen und Kandidaten, die als Studienabschluss direkt die Promotion anstreben, können sich nur dann um ein Doktorandenstipendium bewerben, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung eine größere Anzahl von Semestern studiert haben, als in der Prüfungsordnung für das jeweilige Fach als Mindestdauer vorgeschrieben ist.
Graduierte Bewerberinnen und Bewerber der Fachrichtungen Medizin und Pharmazie legen der Bewerbung Kopien der Zeugnisse der drei Abschnitte (bzw. des 2. Abschnitts nach der neuen Approbationsordnung) der Ärztlichen bzw. der zwei Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung mit der Ergebnismitteilung über die erzielten Prüfungsleistungen bei. Um die Förderung einer medizinischen Promotion im Rahmen eines DAAD-Doktorandenstipendiums können sich ausschließlich graduierte Mediziner bewerben. Studierende, die vor dem 3. Abschnitt (bzw. 2. Abschnitt nach der neuen Approbationsordnung) der Ärztlichen Prüfung ihre Doktorarbeit anfertigen, können im Programm „Kurzfristige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten von Studierenden“ gefördert werden. Der Ausbildungsabschnitt "Arzt im Praktikum" kann nicht gefördert werden.
Nach der 2. Juristischen Staatsprüfung oder der 2. Staatsprüfung für das Lehramt können Bewerbungen in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn dieses Examen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit MBA-Vorhaben können diese Examen zum Zeitpunkt der Bewerbung bis zu drei Jahre zurückliegen. Bei Promovierten sollte die Promotion zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen. In besonders begründeten Fällen kann auch nach Ablauf der genannten Fristen ein Stipendium vergeben werden. Zu abweichenden Regelungen siehe Einzelprogramme.
An Bewerberinnen und Bewerber, die lediglich ihre Kenntnisse in der Sprache des Gastlandes vervollständigen oder allgemein landeskundliche Studien betreiben wollen, können keine Fortbildungsstipendien vergeben werden (ausgenommen "Asiatische Sprachen" und Sprachkursstipendien).
Für ein und dasselbe Vorhaben kann in der Regel nur ein Stipendium vergeben werden; sind zum Beispiel für die Durchführung eines Forschungsvorhabens Aufenthalte in verschiedenen Ländern notwendig, so ist dies im Antrag anzugeben.
Manchmal kann es sinnvoll sein, sich zu unterschiedlichen Zeiten für unterschiedliche Stipendienprogramme zu bewerben. Um eine Kumulation von DAAD-Stipendien auf sinnvolle Kombinationen zu beschränken, gibt es einige wenige Vergaberegeln:
Die Bewerbungsunterlagen des DAAD sind im Internet erhältlich bzw. in wenigen Ausnahmefällen, die in den Programmbeschreibungen aufgeführt sind, direkt beim DAAD anzufordern.
Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Sofern es ausnahmsweise unumgänglich ist, zum Beispiel Zeugnisse oder Gutachten nachzureichen, müssen unbedingt Zielland und Stipendienprogramm sowie gegebenenfalls die Antragsnummer der Online-Bewerbung angegeben werden.
Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD, die Gutachten können innerhalb eines Jahres auf Wunsch an andere Stellen weitergereicht werden; ihre Rückgabe an die Bewerberin oder den Bewerber ist ausgeschlossen. Die Daten von Stipendiaten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem „Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung” gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerber werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.
Von Bewerbern und Bewerberinnen um ein Stipendium für den englischen, französischen, italienischen und spanischen Sprachraum werden zur Zeit der Bewerbung gute Kenntnisse, für den slawischen Sprachraum je nach Land ausreichende bis gute Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes und/oder der Unterrichtssprache an den betreffenden Hochschulen bzw. der zur erfolgreichen Realisierung des Vorhabens notwendigen Fremdsprache erwartet. Bewerber um ein Stipendium für einen anderen Sprachraum haben nachzuweisen, dass sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung ernsthaft um entsprechende Sprachkenntnisse, zum Beispiel durch den Besuch von Kursen an der Hochschule, bemühen. Bewerber um Sprachkursstipendien müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel über gute Grundkenntnisse der jeweiligen Sprache verfügen.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung über die Situation des Gastlandes informiert haben. Insbesondere werden Kenntnisse der Geschichte des Ziellandes sowie seiner wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lage erwartet.
Bewerberinnen und Bewerber sollten bedenken, dass sie mit dem Bewerbungsformular und den dazu gehörigen Anlagen unter zahlreichen Mitbewerbern der Auswahlkommission im DAAD ein Bild von sich und ihrem Vorhaben vermitteln. Der formalen, äußeren Gestaltung sollten sie daher im eigenen Interesse die nötige Aufmerksamkeit und entsprechendes Gewicht beimessen. Auch den inhaltlichen Präzisierungen ist unter zwei Gesichtspunkten große Aufmerksamkeit zu schenken: zum einen im Hinblick auf den bisherigen persönlichen und fachlichen Werdegang, belegt durch einen lückenlosen, aussagekräftigen Lebenslauf, der unbedingt auch extracurriculare, außerfachliche Interessen und Aktivitäten berücksichtigen sollte; zum anderen im Hinblick auf die allgemeine, fachliche und die persönliche Motivation und Zielsetzung des angestrebten Auslandsaufenthaltes.
Das Antragsformular sieht am Ende einen, wenn auch knappen, Raum vor für „ergänzende Angaben”, die der Antragstellerin oder dem Antragsteller im Zusammenhang mit der Bewerbung wichtig erscheinen: Diese Abschnitte können zur eigenen Profilierung genutzt und sollten nicht übersehen werden.
Die Bewerbungstermine für die einzelnen DAAD-Programme werden auf den Programmseiten aufgeführt. Soweit nicht anders angegeben, sind die Bewerbungen direkt beim DAAD einzureichen.
Zwischen dem Abgabetermin der Unterlagen und der endgültigen Auswahl durch den DAAD können mehrere Monate liegen.
Die Auswahlverfahren unterscheiden sich nach Programmen und Zielregionen. Die Auswahl erfolgt in der Regel durch unabhängige Kommissionen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern unter Beteiligung von ehemaligen DAAD- Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des DAAD. Die letzteren haben dabei kein Stimmrecht.
Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Anträge begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen schriftlich eingeholt.
Grundsätzlich gilt: Mit seinen Auslandsstipendien will der DAAD deutsche Studierende, Graduierte, Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler fördern, die mit ihren bisherigen wissenschaftlichen und akademischen Leistungen mindestens zum oberen Drittel ihres Jahrganges zählen und darüber hinaus erwarten lassen, dass sie künftig in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld zu den Leistungsträgern gehören werden und sich ihrer damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind.
In die Auswahlentscheidung geht demgemäß die Bewertung sowohl der Fachkenntnisse als auch der Persönlichkeit ein; sie stellt eine Verbindung von retrospektiver Begutachtung mit perspektivischer Abschätzung von Entwicklungspotenzialen dar. Ergänzend hinzu kommt die Frage, ob das Auslandsvorhaben des Kandidaten nach Inhalt, Ort, Dauer etc. geeignet ist, diesen Förderungszweck zu unterstützen.
Die Kommissionsmitglieder gehen von den eingereichten schriftlichen Unterlagen aus und beurteilen aus ihrer Kenntnis der allgemeinen und fachlichen Gegebenheiten in den deutschen Hochschulen und im Zielland die Begründung des Antrags, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, den Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, seinen Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven, die bisherige akademische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und Gutachten, das außerfachliche Engagement sowie die sprach- und landeskundlichen Kenntnisse.
Bei Graduierten fällt dem inhaltlichen Vorhaben größeres Gewicht zu als bei Studierenden. Während bei letzteren häufiger der Schwerpunkt auf der Darlegung des Nutzens eines strukturierten Aufenthaltes liegt, sind etwa bei Doktoranden auch Originalität und Aktualität des Forschungsvorhabens, sein methodischer Ansatz und die Eignung der Gastinstitution zur Durchführung des Vorhabens von Bedeutung.
Bei einer Reihe von Stipendienprogrammen ist - zum Teil nach einer Vorauswahl - die persönliche Vorstellung vor der jeweiligen Kommission vorgesehen. Dieses Gespräch, für das nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung steht, ist als Ergänzung zu den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bei der Entscheidung über die Stipendienvergabe wichtig. Die Bewerber haben hier Gelegenheit, ihr Vorhaben noch einmal mündlich darzulegen und ihnen wesentlich erscheinende Bemerkungen anzufügen. Ein Teil des Gesprächs wird in der Regel fremdsprachlich geführt bzw. es wird eine kurze mündliche, in Ausnahmefällen auch eine schriftliche Sprachprüfung vorgenommen.
Im Anschluss an die Begutachtung des Antrags bzw. an die persönliche Vorstellung wird nach einem Punktesystem eine Einstufung vorgenommen, die dann nach Maßgabe der verfügbaren Plätze zur Aufstellung einer Rangliste führt. Hiernach werden die Entscheidungen in der Geschäftsstelle des DAAD schriftlich fixiert und den Bewerberinnen und Bewerbern nach einer Bearbeitungsdauer von circa 14 Tagen mitgeteilt.
Das Auswahlsystem hat sich aus dem Bemühen entwickelt, so gerecht und objektiv wie möglich zu sein. Der DAAD legt dabei besonderes Gewicht auf ein hohes fachliches Niveau. Bei der Auswahl ist die nachgewiesene akademische Leistungsfähigkeit neben den Grundvoraussetzungen persönlicher Eignung das angemessenste und auch gegenüber dem Einzelnen am ehesten vertretbare Differenzierungskriterium. Nur wenn DAAD-Stipendiaten in der Regel ein hohes akademisches Niveau haben, kann zudem gesichert werden, dass die international bekannten und begehrten Hochschulen jährlich die vom DAAD in Konkurrenz mit Bewerbern aus vielen anderen Ländern vorgeschlagenen Studierenden und jungen Wissenschaftler aufnehmen.
Es gibt wohl kein Auswahlverfahren, mit dem sich vermeiden ließe, dass Entscheidungen im Einzelfall strittig sind oder dem Betroffenen ungerecht erscheinen. Dies gilt verstärkt dann, wenn man auch über die Gewichtung der einzelnen Beurteilungselemente unterschiedlicher Auffassung sein kann und wenn im Ergebnis wegen des scharfen Wettbewerbs bei der Auswahl auch solche Bewerber und Bewerberinnen abgelehnt werden müssen, die überdurchschnittlich qualifiziert sind.
So ist zum Beispiel die Anforderung an die Sprachkenntnisse und deren Gewicht in der Auswahlentscheidung nach Ländern und Programmen unterschiedlich. Amerikanische Hochschulen etwa verlangen von jedem ausländischen Bewerber um einen Studienplatz eine bestimmte Mindestpunktzahl im TOEFL (Test of English as a Foreign Language) - es wäre schon deshalb sinnlos, jemandem, auch wenn sie oder er sonst sehr gut geeignet wäre, ein Stipendium zu geben, wenn die Mindestzahl nicht erreicht und eine Zulassung deshalb ausgeschlossen ist. Für ein Land mit einer selten gelehrten Sprache dagegen ist es denkbar, dass das Stipendium eine vorbereitende Sprachförderung mit einschließt.
Die Vielfalt der Beurteilungselemente, ihre Gewichtung untereinander und die unabdingbare Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit der Entscheidungsfindung im Auswahlgremium führen dazu, dass die Entscheidungen Bewerbern gegenüber nicht begründet werden.
Für deutsche Graduierte, Doktoranden und Promovierte vergibt der DAAD Stipendien zur wissenschaftlichen und künstlerischen Fortbildung und zu Forschungsaufenthalten sowohl im europäischen als auch im außereuropäischen Ausland.
Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Über einen Zuschuss zu eventuell erhobenen Studiengebühren im Gastland entscheidet der DAAD. In Einzelfällen ist hierbei mit einer erheblichen Eigenbeteiligung zu rechnen. Der DAAD erwartet außerdem, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten von der Möglichkeit einer Gebührenerstattung beziehungsweise eines Gebührenerlasses durch die ausländische Hochschule Gebrauch machen.
Ferner zahlt der DAAD, sofern nicht anders angegeben, je nach Gastland unterschiedliche Reisekostenpauschalen. Mit der Reisekostenpauschale sind auch Reisenebenkosten (z.B. Visagebühren, Gesundheitszeugnis, Impfungen, Gepäckkosten, Gepäckversicherung) abgegolten. Die Organisation der Reise bleibt dem Stipendiaten überlassen.
Für Reisekosten im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen, kann der DAAD in begrenztem Umfang und auf besonderen Antrag eine Beihilfe gewähren. Ein Antrag mit entsprechendem Kostenvoranschlag, bestätigt von der betreuenden Hochschullehrerin oder dem Hochschullehrer, muss bereits zusammen mit der Bewerbung eingereicht werden.
Alle Stipendiaten sind über den DAAD unfall- und haftpflichtversichert. Ferner kann der DAAD für die Geförderten unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn die eigene Versicherung im Gastland nicht gültig ist, die Kosten für eine Krankenversicherung übernehmen.
Außerdem wird ein Zuschlag für Ehepartner von zurzeit monatlich EUR 150,- gezahlt, falls diese für mindestens 6 Monate mit ins Ausland gehen, die Laufzeit des Stipendiums mindestens 8 Monate beträgt und das Einkommen des Ehepartners die Pauschalierungsgrenze für Teilzeitbeschäftigte (zurzeit EUR 400,-) monatlich nicht übersteigt. Bei der Familienkasse des Arbeitsamtes kann Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragt werden.
Die monatlichen Stipendienraten des DAAD setzen sich aus einem Stipendiengrundbetrag und einer Auslandszulage zusammen. Die Höhe der monatlichen Stipendienraten richtet sich nach den Gegebenheiten im Gastland. Graduierten und Doktoranden wird ein Vollstipendium für den Auslandsaufenthalt - bestehend aus einem Grundbetrag für allgemeine Lebenshaltungskosten und einem länderspezifischen Auslandszuschlag für auslandsbedingte Mehrkosten - gewährt. Mindestvoraussetzung für den Erhalt eines so genannten Graduiertenstipendiums ist der Abschluss eines mindestens dreijährigen Bachelorstudienganges, der spätestens zum Stipendienantritt nachgewiesen werden muss. Die höhere Doktorandenrate erhalten Stipendiaten, die ausdrücklich im direkten inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abfassen einer wissenschaftlichen Doktorarbeit gefördert werden. Diese Vollstipendien werden nicht in jedem Fall zur Deckung der vollen Lebenshaltungskosten ausreichen, so dass eine gewisse Eigenbeteiligung notwendig werden kann. Die bei den einzelnen Ländern genannten Stipendienraten ebenso wie die in einzelnen Programmen genannten abweichenden Raten oder Beihilfen geben den zur Zeit der Drucklegung bekannten Stand für die im Jahre 2009 für das Hochschuljahr 2009/2010 vergebenen Stipendien an und sind deshalb nicht als bindend zu betrachten.
Bei der Vergabe von Stipendien, die dem DAAD von ausländischer Seite zur Verfügung gestellt werden, gilt: Liegen die Leistungen unter denen des entsprechenden DAAD-Stipendiums, so gleicht der DAAD die Differenz nach seinen Richtlinien aus. Für diese Gegenstipendien gelten in der Regel die gleichen Bewerbungsvoraussetzungen und der gleiche Bewerbungsgang wie bei DAAD-Stipendien. Die Stipendien ausländischer Regierungen werden vom DAAD vorrangig ausgenutzt. Sollte in einzelnen Ländern die Zahl der Gegenstipendien größer sein als die Aufstockungsmittel des DAAD, wird der DAAD diese Stipendien ohne Aufstockung nach seinen Richtlinien den Bewerberinnen und Bewerbern anbieten, die bei der Auswahl eine entsprechende Bewertung erhalten haben.
Im Falle von Jahres- und Kurzstipendien müssen Stipendiatinnen und Stipendiaten ausländischer Regierungen erfahrungsgemäß mit längeren Wartezeiten nach Übersendung der Unterlagen von der Geschäftsstelle des DAAD an die zuständigen ausländischen Behörden rechnen, in Extremfällen kann dies über das Datum des vorgesehenen Stipendienantritts hinausgehen.
Mit der Abgabe der Bewerbung beim DAAD erklärt der Bewerber sein Einverständnis, dass seine Unterlagen an den ausländischen Stipendiengeber weitergeleitet werden; in Einzelfällen ist nach Abschluss des DAAD-Auswahlverfahrens ein separater Antrag beim ausländischen Stipendiengeber zu stellen.
Für eine Reihe von Staaten (zum Beispiel der GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien) haben die Bewerber und Bewerberinnen für ein Jahres- bzw. Kurzstipendium nach der Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums ihren Lebenslauf und die Darstellung ihres Studien- bzw. Forschungsvorhabens in der jeweiligen Landessprache bzw. in Russisch für die GUS einzureichen. Da die Weitergabe dieser Unterlagen an die ausländische Hochschule sehr kurzfristig erfolgen muss, wird dringend empfohlen, die Unterlagen rechtzeitig bereitzuhalten. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung im Besitz eines (mindestens drei [bei GUS mindestens sechs] Monate nach Ende des geplanten Auslandsaufenthaltes) gültigen Reisepasses sind.
Mit der Stipendienzusage werden die "Allgemeinen Bedingungen für deutsche Stipendiatinnen und Stipendiaten des DAAD" und ggf. "Besondere Bedingungen" versandt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich mit der Annahme des Stipendiums zur Einhaltung dieser Bedingungen.
Das Stipendium ist an die in der Stipendienzusage genannte Hochschule bzw. Institution und den Ort des Vorhabens gebunden. Es kann nur gezahlt werden, wenn sich der Stipendiat an dem in der Stipendienzusage angegebenen Ort bzw. den angegebenen Orten im Gastland aufhält.
In einigen Ländern wird von den dortigen Behörden für die Einreise oder die Aufenthaltsgenehmigung ein HIV-Test verlangt. Einzelheiten werden nach dem jeweils aktuellen Stand mit der Stipendienzusage mitgeteilt. Kosten für die Tests können vom DAAD nicht übernommen werden.
Ein DAAD-Stipendium und eine Förderung im Rahmen von ERASMUS oder des Fulbright-Programms können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
BAföG-Leistungen werden bei Graduierten in Masterstudiengängen folgendermaßen berücksichtigt: BAföG-Inlandsleistungen und BAföG-Auslandszuschlag werden gegebenenfalls auf das Vollstipendium angerechnet. Ebenso werden BAföG-Leistungen für die Krankenversicherung sowie ein gegebenenfalls gezahlter Mietkostenzuschlag auf die Leistungen des DAAD angerechnet. Werden Reisekosten nach BAföG übernommen, entfällt die DAAD-Reisekostenpauschale.
BAföG-Empfänger werden darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, während der Stipendienlaufzeit auf die Inanspruchnahme von BAföG-Leistungen zu verzichten. Bewerberinnen und Bewerber können sich diesbezüglich an das für sie zuständige BAföG-Amt wenden, damit eine entsprechende Regelung getroffen werden kann.
Stipendiaten der Begabtenförderungswerke:
Doktoranden, die sich in der Promotionsförderung eines der Begabtenförderungswerke befinden und einen Auslandsaufenthalt im Zusammenhang mit der Promotion planen, können hierfür kein DAAD-Stipendium erhalten, sondern werden gebeten, die Auslandsförderung bei ihrem Begabtenförderungswerk zu beantragen.
Für alle anderen Stipendienzwecke ist eine Förderung von Stipendiaten der Begabtenförderungswerke durch den DAAD möglich. Für die Anrechnung der verschiedenen Förderleistungen gelten folgende Regelungen: Die Förderung durch ein DAAD-Stipendium schließt die Inanspruchnahme eines Auslandszuschlags der Förderwerke aus. Das Büchergeld der Begabtenförderungswerke bleibt in jedem Fall anrechnungsfrei. Bei Graduierten (mit mindestens einem Bachelor-Abschluss nach dreijährigem Bachelor-Studiengang) werden weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke auf das DAAD-Vollstipendium angerechnet.
Doktoranden, die als "Stipendiaten" (nicht "Kollegiaten") an einem Graduiertenkolleg gefördert werden, können sich nur um Forschungskurzstipendien bewerben. Im Falle einer Förderung ergänzt der DAAD das laufende DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft)-Grundstipendium des Graduiertenkollegs durch ein Aufstockungsstipendium in Höhe des Auslandszuschlags der DAAD-Doktorandenrate. Wenn das Graduiertenkolleg bereits einen Auslandszuschlag zahlt, ist eine zusätzliche Förderung durch den DAAD nicht möglich. Aufenthalte von mehr als sechs Monaten können in Abstimmung mit der DFG nur dann vom DAAD gefördert werden, wenn das DFG-Stipendium während des gesamten Auslandsaufenthaltes ruht.
Die vom DAAD vermittelten "Gegenstipendien" ausländischer Stipendiengeber werden voll auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Alle anderen Förderungsleistungen werden ebenfalls in voller Höhe auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Nebenleistungen, die von einem Zweitstipendiengeber nicht abgedeckt sind, werden im Rahmen der DAAD-Richtlinien für die einzelnen Programme vom DAAD übernommen. Umgekehrt muss der DAAD Nebenleistungen, die von einem Zweitstipendiengeber abgedeckt sind, auf die DAAD-Leistungen anrechnen.
Während der Stipendienlaufzeit bezogene inländische Vergütungen werden bei Graduierten und Doktoranden in voller Höhe auf den inlandsbezogenen Teil der DAAD-Stipendienleistungen (= EUR 750,- bei Doktoranden, EUR 600,- bei Graduierten) sowie bei Promovierten auf den je nach Alter gestaffelten Grundbetrag angerechnet. Je nach Höhe der Vergütungen erhalten die Stipendiaten gegebenenfalls nur noch die auslandsbedingten Mehrkosten.
Die Stipendiaten sind verpflichtet, dem DAAD unaufgefordert und unverzüglich in schriftlicher Form alle etwaig empfangenen beziehungsweise zu erwartenden Leistungen dieser Art anzuzeigen.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer vom DAAD finanzierter Stipendien, inkl. Förderung in einem Partnerschafts- oder Strukturprogramm, ist ausgeschlossen.