Home « Studieren, Forschen und Lehren im Ausland « Förderungsmöglichkeiten « Stipendiendatenbank « Hinweise für Studierende
DAAD-Auslandsstipendien werden aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben. Sie stehen für deutsche vollimmatrikulierte Studierende von staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen zur Verfügung.
Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit ein Deutschlandbezug gegeben und ob die Förderung der Ausländerin oder des Ausländers mit einem Auslandsstipendium förder- und kulturpolitisch zu vertreten ist; in jedem Fall muss die begründete Erwartung bestehen, dass sie oder er nach Beendigung des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes wieder nach Deutschland zurückkehrt.
Die Stipendien stehen für alle wissenschaftlichen und künstlerischen Fachrichtungen zur Verfügung. Altersgrenzen bestehen nicht, es sei denn, sie werden von aufnehmenden Institutionen oder ausländischen Partnern ausdrücklich vorgegeben. Aufgrund der allgemeinen Zweckbestimmung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel können jedoch nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die noch den größten Teil ihrer beruflichen Tätigkeit vor sich haben.
Ein längerfristiger Auslandsaufenthalt will frühzeitig überlegt und – gestützt auf entsprechende Informationen über die Studien- und Forschungsmöglichkeiten im Zielland – geplant sein. Das alles fließt in eine gut vorbereitete Bewerbung ein. Frühere Stipendiatinnen und Stipendiaten des DAAD haben am Ende ihrer Stipendienzeit immer wieder mitgeteilt, dass nur eine rechtzeitige Planung einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt ermöglicht und dass sie allen raten würden, mit dieser Planung eineinhalb Jahre vorher zu beginnen. Deshalb bitte beachten: Die Verantwortung für die Einschreibung und insbesondere die Einhaltung von Bewerbungsterminen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt auf Seiten der Bewerberinnen und Bewerber.
Ausdrücklich möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das Akademische Auslandsamt Ihrer Hochschule Beratung und Hilfe sowohl zur Planung eines Auslandsaufenthaltes als auch für die konkrete Antragstellung beim DAAD leistet und häufig auch darüber hinausgehende wertvolle Hinweise – etwa auf bestehende Partnerschaftsprogramme – geben kann. Für den Erfolg Ihres Vorhabens kann es somit von entscheidender Bedeutung sein, dass Sie diese Beratung in Anspruch nehmen.
Von den im Folgenden beschriebenen Bewerbungsvoraussetzungen abweichende Einzelregelungen und Ausnahmen sind ggf. in der jeweiligen Programmbeschreibung angegeben.
Nach Abschluss eines mindestens dreijährigen Bachelor gelten Antragsteller als graduiert. Ihnen stehen die Programme für Graduierte offen.
Da die fach- und studienbezogene Eignung, belegt vor allem durch die Leistungsnachweise und die Gutachten der Hochschullehrerinnen und –lehrer (bzw. für Bewerberinnen und Bewerber vor der Zwischenprüfung oder in Bachelor-Studiengängen von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern und Assistenten), ein wesentliches Entscheidungskriterium ist, sollten sich nur entsprechend ausgewiesene Kandidatinnen und Kandidaten bewerben.
Für die Fachbereiche Musik, Bildende Künste/Design/Film, Darstellende Kunst (Tanz/Schauspiel/Regie/Musical) gelten besondere, in der entsprechenden Programmausschreibung genannte Bedingungen.
In der Fachrichtung Architektur wird es in der Regel nur fortgeschrittenen Studierenden möglich sein, die geforderten Bewerbungsunterlagen beizubringen.
Für Bewerberinnen und Bewerber der Fachrichtung Medizin gilt: Bei Humanmedizinern wird vorausgesetzt, dass sie bei der Bewerbung den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben und spätestens bis zum Stipendienantritt den Nachweis erbringen, dass sie das erste klinische Jahr absolviert haben. Zahn- und Tiermediziner müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens die Ärztliche Vorprüfung in der dafür vorgesehenen Zeit (Zahnmedizin fünf Semester, Tiermedizin vier Semester) bestanden haben; es wird außerdem erwartet, dass der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung noch vor Stipendienantritt abgelegt wird. Für einige Länder gelten zusätzliche Voraussetzungen (vgl. Länderteil). Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Kopie des Zeugnisses einreichen sowie die offizielle Ergebnismitteilung über die erzielten Prüfungsleistungen mit Tabelle.
Stipendien zur Ableistung des Praktischen Jahres können für Mediziner unter der Voraussetzung vergeben werden, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Bestätigung von dem zuständigen Prüfungsamt über die grundsätzliche Möglichkeit der Anerkennung des im Ausland geplanten Praktischen Jahres vorgelegt wird. Der DAAD kann Aufenthalte von zwei Tertialen (zweimal vier Monate) fördern, wobei der Aufenthalt in bis zu zwei verschiedenen Zielländern stattfinden kann. Aufenthalte von zwei Tertialen werden im Rahmen des Jahresstipendienprogramms für Studierende beantragt. Soll nur ein Tertial im Ausland verbracht werden, ist gegebenenfalls über die Heimathochschule im Rahmen des Programms PROMOS eine Förderung möglich.
Obwohl Pharmazeuten nach dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung für alle Graduiertenprogramme bewerbungsberechtigt sind, steht ihnen zur Ableistung des Praktischen Jahres eine Bewerbung zu den Konditionen für Studierende offen. Stipendien zur Ableistung des Praktischen Jahres können für Pharmazeuten unter der Voraussetzung vergeben werden, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Bestätigung von dem zuständigen Prüfungsamt über die grundsätzliche Möglichkeit der Anerkennung des im Ausland geplanten Praktischen Jahres vorgelegt wird. Der DAAD fördert einen Aufenthalt nur dann, wenn er sechs Monate dauert (entsprechend der Regelung in der jeweils gültigen Approbationsordnung). Kürzere Aufenthalte können nicht gefördert werden. Antragsteller bewerben sich im Rahmen des Programms „Jahresstipendien für Studierende”.
Kandidatinnen und Kandidaten, die als Studienabschluss direkt die Promotion anstreben, können sich nur dann um ein Doktorandenstipendium bewerben, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung eine größere Anzahl von Semestern studiert haben, als in der Prüfungsordnung für das jeweilige Fach als Mindestdauer vorgeschrieben ist.
Manchmal kann es sinnvoll sein, sich zu unterschiedlichen Zeiten für unterschiedliche Stipendienprogramme zu bewerben. Um eine Kumulation von DAAD-Stipendien auf sinnvolle Kombinationen zu beschränken, gibt es einige wenige Vergaberegeln:
Die Bewerbungsunterlagen des DAAD sind im Internet erhältlich bzw. in wenigen Ausnahmefällen, die in den Programmbeschreibungen aufgeführt sind, direkt beim DAAD anzufordern.
Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Sofern es ausnahmsweise unumgänglich ist, zum Beispiel Zeugnisse oder Gutachten nachzureichen, müssen unbedingt Zielland und Stipendienprogramm sowie gegebenenfalls die Antragsnummer der Online-Bewerbung angegeben werden.
Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD, die Gutachten können innerhalb eines Jahres auf Wunsch an andere Stellen weitergereicht werden; ihre Rückgabe an die Bewerberin oder den Bewerber ist ausgeschlossen. Die Daten von Stipendiaten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem „Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung” gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerber werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.
Für den Stipendienantritt sind gute Kenntnisse der Unterrichtssprache unerlässlich. Daher müssen Bewerberinnen und Bewerber bei ihrer Stipendienbewerbung grundsätzlich nachweisen, dass sie bereits über die von der Gastinstitution geforderten bzw. die für die Realisierung des Vorhabens notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Sollten die Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung zur erfolgreichen Realisierung des Vorhabens noch nicht ausreichend sein, müssen Bewerberinnen und Bewerber belegen, dass der Erwerb entsprechender Sprachkenntnisse, z.B. durch den Besuch von Kursen an der Hochschule, noch vor Beginn des eigentlichen Vorhabens erfolgen wird. Kenntnisse der Landessprache, falls diese eine andere als die Unterrichtssprache ist, sind erwünscht.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung über die Situation des Gastlandes informiert haben. Insbesondere werden Kenntnisse der Geschichte des Ziellandes sowie seiner wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lage erwartet.
Bewerberinnen und Bewerber sollten bedenken, dass sie mit dem Bewerbungsformular und den dazu gehörigen Anlagen unter zahlreichen Mitbewerbern der Auswahlkommission im DAAD ein Bild von sich und ihrem Vorhaben vermitteln. Der formalen, äußeren Gestaltung sollten sie daher im eigenen Interesse die nötige Aufmerksamkeit und entsprechendes Gewicht beimessen. Auch den inhaltlichen Präzisierungen ist unter zwei Gesichtspunkten große Aufmerksamkeit zu schenken: zum einen im Hinblick auf den bisherigen persönlichen und fachlichen Werdegang, belegt durch einen lückenlosen, aussagekräftigen Lebenslauf, der unbedingt auch extracurriculare, außerfachliche Interessen und Aktivitäten berücksichtigen sollte; zum anderen im Hinblick auf die allgemeine, fachliche und die persönliche Motivation und Zielsetzung des angestrebten Auslandsaufenthaltes.
Das Antragsformular sieht am Ende einen, wenn auch knappen, Raum vor für „ergänzende Angaben”, die der Antragstellerin oder dem Antragsteller im Zusammenhang mit der Bewerbung wichtig erscheinen: Diese Abschnitte können zur eigenen Profilierung genutzt und sollten nicht übersehen werden.
Die Bewerbungstermine für die einzelnen DAAD-Programme werden auf den Programmseiten aufgeführt. Soweit nicht anders angegeben, sind die Bewerbungen direkt beim DAAD einzureichen.
Zwischen dem Abgabetermin der Unterlagen und der endgültigen Auswahl durch den DAAD können mehrere Monate liegen.
Die Auswahlverfahren unterscheiden sich nach Programmen und Zielregionen. Die Auswahl erfolgt in der Regel durch unabhängige Kommissionen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern unter Beteiligung von ehemaligen DAAD- Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des DAAD. Die letzteren haben dabei kein Stimmrecht.
Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Anträge begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen schriftlich eingeholt.
Grundsätzlich gilt: Mit seinen Auslandsstipendien will der DAAD deutsche Studierende, Graduierte, Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler fördern, die mit ihren bisherigen wissenschaftlichen und akademischen Leistungen mindestens zum oberen Drittel ihres Jahrganges zählen und darüber hinaus erwarten lassen, dass sie künftig in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld zu den Leistungsträgern gehören werden und sich ihrer damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind.
In die Auswahlentscheidung geht demgemäß die Bewertung sowohl der Fachkenntnisse als auch der Persönlichkeit ein; sie stellt eine Verbindung von retrospektiver Begutachtung mit perspektivischer Abschätzung von Entwicklungspotenzialen dar. Ergänzend hinzu kommt die Frage, ob das Auslandsvorhaben des Kandidaten nach Inhalt, Ort, Dauer etc. geeignet ist, diesen Förderungszweck zu unterstützen.
Die Kommissionsmitglieder gehen von den eingereichten schriftlichen Unterlagen aus und beurteilen aus ihrer Kenntnis der allgemeinen und fachlichen Gegebenheiten in den deutschen Hochschulen und im Zielland die Begründung des Antrags, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, den Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, seine Einbettung in den Studienverlauf und seinen Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven, die bisherige akademische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und Gutachten, das außerfachliche Engagement sowie die Sprach- und landeskundlichen Kenntnisse.
Während bei Graduierten dem inhaltlichen Vorhaben größeres Gewicht zufällt, liegt bei Studierenden der Schwerpunkt häufiger auf der Darlegung des Nutzens eines strukturierten Aufenthalts.
Bei einer Reihe von Stipendienprogrammen ist - zum Teil nach einer Vorauswahl - die persönliche Vorstellung vor der jeweiligen Kommission vorgesehen. Dieses Gespräch, für das nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung steht, ist als Ergänzung zu den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bei der Entscheidung über die Stipendienvergabe wichtig. Die Bewerber haben hier Gelegenheit, ihr Vorhaben noch einmal mündlich darzulegen und ihnen wesentlich erscheinende Bemerkungen anzufügen. Ein Teil des Gesprächs wird in der Regel fremdsprachlich geführt bzw. es wird eine kurze mündliche, in Ausnahmefällen auch eine schriftliche Sprachprüfung vorgenommen.
Im Anschluss an die Begutachtung des Antrags bzw. an die persönliche Vorstellung wird nach einem Punktesystem eine Einstufung vorgenommen, die dann nach Maßgabe der verfügbaren Plätze zur Aufstellung einer Rangliste führt. Hiernach werden die Entscheidungen in der Geschäftsstelle des DAAD schriftlich fixiert und den Bewerberinnen und Bewerbern nach einer Bearbeitungsdauer von circa 14 Tagen mitgeteilt.
Das Auswahlsystem hat sich aus dem Bemühen entwickelt, so gerecht und objektiv wie möglich zu sein. Der DAAD legt dabei besonderes Gewicht auf ein hohes fachliches Niveau. Bei der Auswahl ist die nachgewiesene akademische Leistungsfähigkeit neben den Grundvoraussetzungen persönlicher Eignung das angemessenste und auch gegenüber dem Einzelnen am ehesten vertretbare Differenzierungskriterium. Nur wenn DAAD-Stipendiaten in der Regel ein hohes akademisches Niveau haben, kann zudem gesichert werden, dass die international bekannten und begehrten Hochschulen jährlich die vom DAAD in Konkurrenz mit Bewerbern aus vielen anderen Ländern vorgeschlagenen Studierenden und jungen Wissenschaftler aufnehmen.
Es gibt wohl kein Auswahlverfahren, mit dem sich vermeiden ließe, dass Entscheidungen im Einzelfall strittig sind oder dem Betroffenen ungerecht erscheinen. Dies gilt verstärkt dann, wenn man auch über die Gewichtung der einzelnen Beurteilungselemente unterschiedlicher Auffassung sein kann und wenn im Ergebnis wegen des scharfen Wettbewerbs bei der Auswahl auch solche Bewerber und Bewerberinnen abgelehnt werden müssen, die überdurchschnittlich qualifiziert sind.
So ist zum Beispiel die Anforderung an die Sprachkenntnisse und deren Gewicht in der Auswahlentscheidung nach Ländern und Programmen unterschiedlich. Amerikanische Hochschulen etwa verlangen von jedem ausländischen Bewerber um einen Studienplatz eine bestimmte Mindestpunktzahl im TOEFL (Test of English as a Foreign Language) - es wäre schon deshalb sinnlos, jemandem, auch wenn sie oder er sonst sehr gut geeignet wäre, ein Stipendium zu geben, wenn die Mindestzahl nicht erreicht und eine Zulassung deshalb ausgeschlossen ist. Für ein Land mit einer selten gelehrten Sprache dagegen ist es denkbar, dass das Stipendium eine vorbereitende Sprachförderung mit einschließt.
Die Vielfalt der Beurteilungselemente, ihre Gewichtung untereinander und die unabdingbare Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit der Entscheidungsfindung im Auswahlgremium führen dazu, dass die Entscheidungen Bewerbern gegenüber nicht begründet werden.
Für Studierende stehen Stipendien für Studienaufenthalte an anerkannten Hochschulen im Ausland zur Verfügung. Bewerberinnen und Bewerber, die während des Auslandsaufenthaltes eine Förderung nach BAföG erhalten, werden gebeten, einen Nachweis über die Höhe ihrer BAföG-Förderung vorzulegen.
Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Über einen Zuschuss zu eventuell erhobenen Studiengebühren im Gastland entscheidet der DAAD. In Einzelfällen ist hierbei mit einer erheblichen Eigenbeteiligung zu rechnen. Der DAAD erwartet außerdem, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten von der Möglichkeit einer Gebührenerstattung beziehungsweise eines Gebührenerlasses durch die ausländische Hochschule Gebrauch machen.
Ferner zahlt der DAAD, sofern nicht anders angegeben, je nach Gastland unterschiedliche Reisekostenpauschalen. Mit der Reisekostenpauschale sind auch Reisenebenkosten (z.B. Visagebühren, Gesundheitszeugnis, Impfungen, Gepäckkosten, Gepäckversicherung) abgegolten. Die Organisation der Reise bleibt dem Stipendiaten überlassen.
Für Reisekosten im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen, kann der DAAD in begrenztem Umfang und auf besonderen Antrag eine Beihilfe gewähren. Ein Antrag mit entsprechendem Kostenvoranschlag, bestätigt von der betreuenden Hochschullehrerin oder dem Hochschullehrer, muss bereits zusammen mit der Bewerbung eingereicht werden.
Alle Stipendiaten sind über den DAAD unfall- und haftpflichtversichert. Ferner schließt der DAAD für die Geförderten – abhängig von Gastland oder Gastuniversität – entweder eine Restkostenversicherung oder eine Vollversicherung ab, das heißt, der DAAD trägt die auslandsbedingten Mehrkosten der Krankenversicherung.
Außerdem wird ein Zuschlag für Ehepartner von zurzeit monatlich EUR 150,- gezahlt, falls diese für mindestens 6 Monate mit ins Ausland gehen, die Laufzeit des Stipendiums mindestens 8 Monate beträgt und das Einkommen des Ehepartners die Pauschalierungsgrenze für Teilzeitbeschäftigte (zurzeit EUR 400,-) monatlich nicht übersteigt. Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit kann Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragt werden.
Allen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die im Rahmen eines Jahresstipendiums gefördert werden, zahlt der DAAD unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landessprache, der unmittelbar vor Antritt des Stipendiums (bis zu einer Dauer von drei Monaten) oder stipendienbegleitend an der Hochschule im Gastland (bis zu sechs Stunden pro Woche) absolviert werden kann. Ein Merkblatt mit weiteren Informationen sowie das Antragsformular sind beim jeweils zuständigen DAAD-Referat und im Internet unter http://www.daad.de/ausland/download/05104.de.html erhältlich.
Die monatlichen Stipendienraten des DAAD setzen sich aus einem Stipendiengrundbetrag und einer Auslandszulage zusammen. Die Höhe der monatlichen Stipendienraten richtet sich nach den Gegebenheiten im Gastland.
Studierenden wird (außer in bestimmten Programmen, s. u.) ein Vollstipendium für den Auslandsaufenthalt – bestehend aus einem Grundbetrag für allgemeine Lebenshaltungskosten und einem länderspezifischen Auslandszuschlag für auslandsbedingte Mehrkosten – gewährt. Studierendenstipendien stehen für Studierende, die noch keinen ersten Abschluss erworben haben, zur Verfügung. Die Vollstipendien werden nicht in jedem Fall zur Deckung der vollen Lebenshaltungskosten ausreichen, so dass eine gewisse Eigenbeteiligung notwendig werden kann. In bestimmten Programmen werden Studierende mit Teilstipendien gefördert (Kurzstipendien für Praktika im Ausland, Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften (ISAP und UNIBRAL), sowie im Rahmen von Gruppen- und Strukturprogrammen wie z.B. Go East). Beim Erhalt von Teilstipendien wird vorausgesetzt, dass die Studierenden den Unterhalt ihrer Eltern oder gegebenenfalls BAföG-Leistungen als Eigenanteil in den Lebensunterhalt des Auslandsaufenthaltes einbringen. Das DAAD-Teilstipendium für Studierende deckt damit ausschließlich die auslandsbedingten Mehrkosten.
Die bei den einzelnen Ländern genannten Stipendienraten ebenso wie die in einzelnen Programmen genannten abweichenden Raten oder Beihilfen geben den zur Zeit der Veröffentlichung bekannten Stand für die im Jahre 2011 für das Hochschuljahr 2011/2012 vergebenen Stipendien an und sind deshalb nicht als bindend zu betrachten.
Bei der Vergabe von Stipendien, die dem DAAD von ausländischer Seite zur Verfügung gestellt werden, gilt: Liegen die Leistungen unter denen des entsprechenden DAAD-Stipendiums, so gleicht der DAAD die Differenz nach seinen Richtlinien aus. Für diese Gegenstipendien gelten in der Regel die gleichen Bewerbungsvoraussetzungen und der gleiche Bewerbungsgang wie bei DAAD-Stipendien. Die Stipendien ausländischer Regierungen werden vom DAAD vorrangig ausgenutzt. Sollte in einzelnen Ländern die Zahl der Gegenstipendien größer sein als die Aufstockungsmittel des DAAD, wird der DAAD diese Stipendien ohne Aufstockung nach seinen Richtlinien den Bewerberinnen und Bewerbern anbieten, die bei der Auswahl eine entsprechende Bewertung erhalten haben.
Im Falle von Jahres- und Kurzstipendien müssen Stipendiatinnen und Stipendiaten ausländischer Regierungen erfahrungsgemäß mit längeren Wartezeiten nach Übersendung der Unterlagen von der Geschäftsstelle des DAAD an die zuständigen ausländischen Behörden rechnen, in Extremfällen kann dies über das Datum des vorgesehenen Stipendienantritts hinausgehen.
Mit der Abgabe der Bewerbung beim DAAD erklärt der Bewerber sein Einverständnis, dass seine Unterlagen an den ausländischen Stipendiengeber weitergeleitet werden; in Einzelfällen ist nach Abschluss des DAAD-Auswahlverfahrens ein separater Antrag beim ausländischen Stipendiengeber zu stellen.
Für eine Reihe von Staaten (zum Beispiel der GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien) haben die Bewerber und Bewerberinnen für ein Jahres- bzw. Kurzstipendium nach der Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums ihren Lebenslauf und die Darstellung ihres Studien- bzw. Forschungsvorhabens in der jeweiligen Landessprache bzw. in Russisch für die GUS einzureichen. Da die Weitergabe dieser Unterlagen an die ausländische Hochschule sehr kurzfristig erfolgen muss, wird dringend empfohlen, die Unterlagen rechtzeitig bereitzuhalten. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung im Besitz eines (mindestens drei [bei GUS mindestens sechs] Monate nach Ende des geplanten Auslandsaufenthaltes) gültigen Reisepasses sind.
Mit der Stipendienzusage werden die "Allgemeinen Bedingungen für deutsche Stipendiaten des DAAD" und ggf. "Besondere Bedingungen" versandt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich mit der Annahme des Stipendiums zur Einhaltung dieser Bedingungen.
Das Stipendium ist an die in der Stipendienzusage genannte Hochschule bzw. Institution und den Ort des Vorhabens gebunden. Es kann nur gezahlt werden, wenn sich der Stipendiat an dem in der Stipendienzusage angegebenen Ort bzw. den angegebenen Orten im Gastland aufhält.
In einigen Ländern wird von den dortigen Behörden für die Einreise oder die Aufenthaltsgenehmigung ein HIV-Test verlangt. Einzelheiten werden nach dem jeweils aktuellen Stand mit der Stipendienzusage mitgeteilt. Kosten für die Tests können vom DAAD nicht übernommen werden.
Ein DAAD-Stipendium und eine Förderung im Rahmen von ERASMUS oder des Fulbright-Programms können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
BAföG-Leistungen für den monatlichen Lebensbedarf (einschließlich BAföG-Auslandszuschlag) werden vom DAAD nicht auf die Stipendienrate angerechnet. BAföG-Leistungen für die Krankenversicherung werden hingegen auf die Versicherungsleistungen des DAAD angerechnet. Werden Reisekosten nach BAföG übernommen, entfällt die DAAD-Reisekostenpauschale.
Eine Förderung von Stipendiaten der Begabtenförderungswerke durch den DAAD ist möglich (mit Ausnahme von Doktoranden, die sich in der Promotionsförderung eines der Begabtenförderungswerke befinden). Für die Anrechnung der verschiedenen Förderleistungen gelten folgende Regelungen:
Die vom DAAD vermittelten „Gegenstipendien” ausländischer Stipendiengeber werden voll auf das DAAD-Vollstipendium beziehungsweise -Teilstipendium angerechnet.
Alle anderen Förderungsleistungen werden in voller Höhe auf das DAAD-Vollstipendium angerechnet. Bei Studierenden mit Teilstipendien werden Zweitstipendienleistungen bis zur Höhe des Eigenanteils (derzeit EUR 512,–) belassen (ERASMUS-Förderung ausgeschlossen). Der diese Eigenbeteiligung übersteigende Anteil wird auf das Stipendium angerechnet.
Nebenleistungen, die von einem Zweitstipendiengeber nicht abgedeckt sind, werden im Rahmen der DAAD-Richtlinien für die einzelnen Programme vom DAAD übernommen. Umgekehrt muss der DAAD Nebenleistungen, die von einem Zweitstipendiengeber abgedeckt sind, auf die DAAD-Leistungen anrechnen.
Während der Stipendienlaufzeit bezogene inländische Vergütungen werden bei Studierenden (außer bei Förderung mit Teilstipendien) in voller Höhe auf den inlandsbezogenen Teil der DAAD-Vollstipendienleistungen (derzeit EUR 512,–) angerechnet. Je nach Höhe der Vergütungen erhalten die Stipendiaten gegebenenfalls nur noch die auslandsbedingten Mehrkosten. Bei Studierenden mit Teilstipendien bleiben weiterlaufende inländische Gehaltsbezüge unberücksichtigt.
Die Stipendiaten sind verpflichtet, dem DAAD unaufgefordert und unverzüglich in schriftlicher Form alle etwaig empfangenen beziehungsweise zu erwartenden Leistungen dieser Art anzuzeigen.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer vom DAAD finanzierter Stipendien, inkl. Förderung in einem Partnerschafts- oder Strukturprogramm, ist ausgeschlossen.