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Studieren, Forschen und Lehren im Ausland

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Studieren, Forschen und Lehren im Ausland


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Lesen Sie nun allgemeine und, falls vorhanden, spezielle Information bezüglich des von Ihnen gewählten Förderprogramms:

Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika


Programmbeschreibung
Das Programm soll Studierende aller Fachrichtungen an deutschen Hochschulen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch eine kleine finanzielle Förderung darin unterstützen, ein Fachpraktikum von 6 Wochen bis 12 Monaten im Ausland (ausgenommen EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein) zu absolvieren.

Stipendienhöhe
Gestaffelt nach Entfernung und durchschnittlichen Flugpreisen wird ein länderspezifischer pauschaler Fahrtkostenzuschuss als Einmalzahlung gewährt.

Bewerbungsvoraussetzungen
Das Auslandspraktikum muss in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studiengang des Studierenden stehen, d.h. der Fachbereich muss bestätigen, das es sich um ein vorgeschriebenes oder empfohlenes Praktikum handelt. Antragsberechtigt sind Studierende ab dem 2. Fachsemester. Es ist eine "Aufstellung der bisher besuchten Übungs- und Seminarveranstaltungen" vorlegen, aus der hervorgeht, dass zumindest ausreichende Studienleistungen erbracht wurden. Bachelorstudierende, die im 2. Fachsemester eingeschrieben sind, müssen zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses beifügen. Praxisbezogene Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt.

Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Fachbereiche, Akademischen Auslandsämter oder das Referat Internationaler Praktikantenaustausch (514) im DAAD.

Bewerbungsunterlagen
Ein Antrag muss u.a. folgende Unterlagen enthalten:
  • Bestätigung der ausländischen Ausbildungsstätte über den genauen Zeitraum und Inhalt des Praktikums
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Sprachzeugnis ("Sprachzeugnis für deutsche Bewerber")
  • Bescheinigung des Fachbereichs/der Fakultät über die Anerkennung des Praktikums
Die ausführlichen Bewerbungsrichtlinien mit Angaben zu den einzureichenden Unterlagen sowie die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf der DAAD-Homepage unter www.daad.de/ausland/download/05104.de.html.

Bewerbungstermin und -ort
Anträge auf Fahrtkostenzuschüsse müssen spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn im DAAD, Referat 514, vorliegen.

 


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© 2010 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html
Stand: 2010-09-06