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DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst / German Academic Exchange Service
wandel durch austausch. change by exchange.

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Studieren, Forschen und Lehren im Ausland


Stipendiendatenbank

Lesen Sie nun allgemeine und, falls vorhanden, spezielle Information bezüglich des von Ihnen gewählten Förderprogramms:

Kurzfristige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten von Studierenden


Programmbeschreibung
Der DAAD vergibt an Studierende Kurzstipendien für die Anfertigung von Abschlussarbeiten an deutschen Hochschulen (Bachelor-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensarbeit, bei Medizinern vor dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung auch Doktorarbeit), nicht jedoch im Rahmen von Aufbaustudiengängen. (Zu kurzfristigen Studienaufenthalten zur Anfertigung einer Masterarbeit s. bei Graduierten unter "Kurzfristige Studienaufenthalte zur Anfertigung einer Masterarbeit") Diese Stipendien werden für alle Länder angeboten. Sie sind nicht für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen einer ausländischen Hochschule bestimmt. Der Auslandsaufenthalt muss ausschließlich durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet sein.

Stipendienhöhe
Nähere Informationen zu den Stipendienraten finden Sie hier.

Zahlung einer monatlichen Stipendienrate, die sich nach den Gegebenheiten des Gastlandes richtet, plus Reisekostenzuschuss; Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt.

Eventuell anfallende Gebühren können nicht übernommen werden.

Laufzeit
Die Laufzeit beträgt in der Regel einen Monat bis vier Monate, in begründeten Ausnahmefällen bis zu sechs Monate.

Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen eine deutlich überdurchschnittliche Qualifikation vorweisen können. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel bereits erfüllt sein. Der Nachweis über die Vergabe des Themas der Abschlussarbeit muss vorgelegt werden. In Fällen, in denen die Prüfungsordnung die frühzeitige Kenntnis des Themas untersagt, muss für die Bewerbung das Gebiet bzw. der Bereich genannt werden, in dem die Arbeit voraussichtlich angesiedelt sein wird. Der Betreuer der Abschlussarbeit muss diese Aussage schriftlich bestätigen. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird darüber hinaus erwartet, dass sie sich bereits mit der Thematik der Arbeit auseinandergesetzt und konkrete Vorstellungen bezüglich der Durchführung haben. Bei Gemeinschaftsprojekten sind die Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet, ausführlich darzulegen, welche Teilvorhaben sie im Rahmen des Gesamtprojektes bearbeiten werden. Der die Abschlussarbeit betreuende Hochschullehrer sollte in seinem Gutachten auf die Qualifikation des Bewerbers bzw. der Bewerberin auch im Hinblick auf das Vorhaben und auf die Relevanz des Auslandsaufenthaltes für die Durchführung der Arbeit eingehen.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Studierende. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Stipendien, zu den allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.

Bewerbungsunterlagen
Im Einzelnen werden folgende Bewerbungsunterlagen in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie) und in aufgeführter Reihenfolge erbeten (Formulare im Internet unter http://www.daad.de/ausland/download/05104.de.html):
  • DAAD-online-Bewerbungsformular mit Fotografie und Unterschrift
  • Maschinengeschriebener, lückenloser tabellarischer Lebenslauf einschließlich Studiengang
  • Ausführliche Begründung für die Durchführung der Abschlussarbeit im Ausland
  • Darstellung der bisherigen Vorarbeiten
  • Eine selbst formulierte, fachlich fundierte und ausführliche Vorhabensbeschreibung von mindestens zwei Seiten Länge, die sowohl das inhaltliche Konzept als auch das methodologische Vorgehen deutlich werden lässt (wenn Interviews geführt werden sollen, bitte Fragebogen mit einreichen), bei Gruppenanträgen muss der spezifische Beitrag jedes Einzelnen erkennbar sein
  • Angaben zur einschlägigen Fachliteratur
  • Zeitplan zur Durchführung des Vorhabens im Ausland
  • Zusage des Betreuers bzw. Kontaktpartners im Ausland mit Briefkopf und Unterschrift
  • Bestätigung über die Vergabe der Abschlussarbeit (DAAD–Formblatt)
  • Ein Fachgutachten, das von dem die Arbeit vergebenden und betreuenden Hochschullehrer stammen muss und insbesondere Angaben zur Realisierung des Vorhabens (einschließlich Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes) und zum Abgabetermin der Arbeit enthalten sollte. Das Fachgutachten muss außerdem eine Beurteilung der Qualifikation des Bewerbers bzw. der Bewerberin beinhalten, die sich auf das Hauptstudium (in Bachelor-Studiengängen: auf das gesamte bisherigen Studium) bezieht (DAAD–Formblatt und frei formuliertes Gutachten).
  • Ggf. Kopie des Vordiplom– oder Zwischenprüfungszeugnisses
  • Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten)
  • Bei gleichzeitiger Einreichung von Vor– bzw. Zwischenprüfungszeugnis (mit Einzelnoten!) Aufstellung der Scheine ab der Vorprüfung, ansonsten vollständige Scheinaufstellung (auf DAAD–Formular). Die Richtigkeit der Angaben muss durch eine offizielle Stelle der Hochschule (Akademisches Auslandsamt, Prüfungsamt) bestätigt werden. Alternativ kann auch eine von der Hochschule ausgestellte Leistungsübersicht eingereicht werden. Aus dieser müssen Name und Art der besuchten Veranstaltungen sowie Einzelbenotungen bzw. credit points nach ECTS hervorgehen.
  • Nachweise aller im Lebenslauf bzw. Antrag aufgeführten Aktivitäten wie zum Beispiel Praktika, Nebenjobs etc.
  • Kopien von anderen ausbildungsbezogenen Zeugnissen
  • Ein Zeugnis über Kenntnisse der entsprechenden Landessprache auf dem DAAD–Formular «Sprachzeugnis für deutsche Bewerber», das den Stand der Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung bescheinigt (alternativ kann auch ein UNIcert-Zertifikat eingereicht werden). Das Zeugnis sollte vom jeweiligen an der Hochschule tätigen ausländischen Lektor bzw. Sprachlehrbeauftragten ausgestellt werden (nicht vom betreuenden Professor oder von Mitarbeitern des Akademischen Auslandsamtes). Für englischsprachige Länder kann alternativ der TOEFL– oder IELTS–Test, für Großbritannien auch der UCLES–Test vorgelegt werden. Es liegt in der Verantwortung des Bewerbers, sich vorab bei der gewünschten Hochschule nach dem dort verlangten Test zu erkundigen.
  • Nachweis über Nebeneinkünfte während des Auslandsaufenthaltes (DAAD–Formblatt). Bei BAföG–Geförderten ist eine entsprechende Bescheinigung des BAföG–Amtes über den Fördersatz vorzulegen.
  • Bewerberinnen und Bewerber der Fachrichtungen Kunst, Fotografie, Design und Architektur müssen außerdem eine Dokumentationsmappe und/oder Arbeitsproben einreichen. Diese werden nach der Auswahlsitzung wieder an die Bewerber zurückgegeben.
Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbung liegt beim Bewerber. Fehlende Unterlagen können zur formalen Ablehnung des Antrags führen.

Bewerbungstermin und -ort
Die Bewerbungen sind mit deutlicher Angabe des Ziellandes beim DAAD einzureichen.

Zur besseren Planung des Auslandsaufenthaltes wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Spätestens drei Monate vor dem geplanten Stipendienantritt muss der Antrag beim DAAD eingehen.


Länderbezogene Hinweise


Informationen zu DAAD-Programmen
  • Stipendien zum Studium afrikanischer Sprachen können nur gewährt werden, wenn hierfür bereits in Deutschland gute Vorbereitungen getroffen wurden; es ist nicht möglich, das Studium einer Sprache erst im Gastland zu beginnen.
  • Neben der Förderung des Studiums an afrikanischen Hochschulen und von Ergänzungs- und Aufbaustudien für Graduierte in den Ländern Afrikas bestehen Förderungsmöglichkeiten für Feld- und Archivarbeiten von Doktoranden und jüngeren promovierten Wissenschaftlern.
  • Für Mediziner mit Approbation wird ein Studienaufenthalt in den Ländern Afrikas besonders interessant sein, falls sie sich tropenmedizinischen Studien widmen möchten.


Informationen zum Hochschul- und Studiensystem
  • Studienjahr: Je nach geographischer Lage von Februar bis November, Juli bis März bzw. Oktober bis Juni. Die Stipendien beginnen dementsprechend.
  • Es sind gute Kenntnisse der englischen bzw. französischen Sprache erforderlich; bei einem Sprachstudium ausreichende Kenntnisse der entsprechenden afrikanischen Sprache.
  • Kandidatinnen und Kandidaten, die Forschungen in Afrika durchführen wollen, benötigen eine Forschungserlaubnis der Regierung des Gastlandes. Diese „Research Clearance” muss vom Bewerber bzw. der Bewerberin selbst beantragt werden und wird nicht automatisch durch die Stipendienzusage gewährleistet. Der Antrag läuft circa drei bis neun Monate. Es empfiehlt sich daher, den Antrag bei der betreffenden Regierung frühzeitig zu stellen. Die Forschungserlaubnis sollte vor Stipendienbeginn vorliegen.
  • Für die meisten afrikanischen Länder ist ein Visum erforderlich, das rechtzeitig beantragt werden sollte.


Zusätzliche Tipps und Informationen
  • Auskünfte über englischsprachige Hochschulen Afrikas erteilt der Registrar der jeweiligen Hochschule, über französischsprachige Universitäten unterrichten der Secrétaire Général oder das Rektorat der jeweiligen Hochschule.
  • Literaturnachweise mit Standortangaben in deutschen Bibliotheken zur politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Afrikas durch Deutsches Übersee-Institut, Referat Afrika, Neuer Jungfernstieg 21, 20354 Hamburg. Auskünfte über Studienmöglichkeiten sind dort nicht erhältlich.
  • Directory of African Universities. Hrsg.: Association of African Universities (AAU)
  • Guide to Higher Education in Africa. Hrsg.: AAU (s.o.)
  • African Higher Education. Hrsg.: Indiana University Press. ISBN 0-253-34186-8


 


Stand: 2009-09-01
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© 2010 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html
Stand: 2010-02-09