Lesen Sie nun allgemeine und, falls vorhanden, spezielle Information bezüglich des von Ihnen gewählten Förderprogramms:
Sommersprachkursstipendien für Studierende (alle Sprachen außer Englisch)
Programmbeschreibung
Der DAAD vergibt Stipendien an Studierende zum Besuch von Sprachkursen an Hochschulen weltweit.
Stipendienhöhe
Die Sprachkursstipendien berücksichtigen die unterschiedlichen Gegebenheiten im jeweiligen Gastland. Sie dienen – bei einer angemessenen Selbstbeteiligung – der Deckung der durch den Auslandsaufenthalt entstehenden zusätzlichen Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten gemäß Stipendienrichtlinien des DAAD sowie eines Teils der Kursgebühren.
Laufzeit
Drei bis vier Wochen in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester für Sprachkurse an europäischen Hochschulen, vier bis sechs Wochen für Sprachkurse an außereuropäischen Hochschulen. Der Kurs sollte mindestens 20 bis 25 Wochenstunden umfassen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt:
- Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 2. Fachsemester befinden. Da die Stipendien zur Vertiefung bereits vorhandener guter Grundkenntnisse einer Fremdsprache, nicht aber zum Erlernen einer Sprache von Grund auf gedacht sind, werden gute Kenntnisse der Sprache vorausgesetzt (Ausnahme: selten gesprochene Sprachen).
Nicht antragsberechtigt:
- Bewerber für einen Englisch-Sprachkurs
- Bewerber für einen Französisch-Sprachkurs, die Französisch im Hauptfach studieren
- Bewerber, die mit dem Sommersemester ihr Studium beenden
- Bewerber für einen Anfänger-Sprachkurs
- Bewerber für einen Sprachkurs, der nicht die Landessprache des Ziellandes vermittelt (z.B. Thailändisch in den USA)
- Sprachkurse privater Träger können nicht gefördert werden.
- Generell ist eine Förderung in jährlicher Folge ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie auch die
Hinweise für Studierende. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Stipendien, zu den allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
Bewerbungsunterlagen
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren auf der Internetseite des DAAD unter
http://www.daad.de/ausland/download/05104.de.html möglich. Dort stehen Ihnen auch die erforderlichen Formulare zur Verfügung.
Das ausgefüllte Bewerbungsformular ist zudem ausgedruckt und in zweifacher Ausfertigung beim DAAD (Adresse s.u.) einzureichen. Dem Bewerbungsformular sind zusätzlich in zweifacher Ausfertigung hinzuzufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aussagekräftige Begründung für die Teilnahme am Sprachkurs
- Fachgutachten des Hauptfach-Hochschullehrers auf dem DAAD-Formular (bitte beachten Sie, dass dieses das vom Antragsteller auszufüllende Deckblatt, das durch den Gutachter frei formulierte Gutachten (mit Briefkopf der Hochschule) und das vom Gutachter ausgefüllte Formular „Zusammenfassung des frei formulierten Gutachtens“ umfasst)
- Aufstellung der Übungs- und Seminarveranstaltungen (bestätigt durch die Hochschule und möglichst mit Noten) auf dem DAAD-Formular sowie ggfs. Zwischenprüfungs- bzw. Vordiplomzeugnis
- Sprachzeugnis einer Hochschule über Kenntnisse in der entsprechenden Unterrichtssprache auf dem gleichnamigen DAAD-Formular. Das Fachgutachten und das Sprachzeugnis dürfen nicht von demselben Hochschullehrer ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Unterlagen vom DAAD nicht berücksichtigt werden können. Die Verantwortlichkeit für die fristgerechte Einreichung der Unterlagen liegt ausschließlich beim Bewerber.
Bewerbungstermin und -ort
Spätestens 15. Januar
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 513
Frau Leistritz
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Das Ergebnis der Auswahl wird den Bewerbern Mitte bis Ende April mitgeteilt.
Sonstiges
Die Bewerber müssen sich selbst um eine fristgerechte Zulassung zum gewünschten Sprachkurs bemühen. Für eine Vielzahl von Ländern werden dem DAAD Stipendien von ausländischer Seite zur Verfügung gestellt. Bei diesen Stipendien ist eine freie Kursortwahl nur eingeschränkt möglich.
Die Bewerbungsunterlagen werden vom DAAD an den ausländischen Stipendiengeber weitergeleitet; in einigen Fällen müssen vom Bewerber zusätzliche Unterlagen ausgefüllt werden.
Das Ergebnis der Auswahl wird den Bewerbern bis Mitte April mitgeteilt.