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Studieren, Forschen und Lehren im Ausland


Kongress- und Vortragsreisenprogramm

Veröffentlichungsdatum: 31.05.2010
Die Bewerbungstermine entnehmen Sie bitte der Ausschreibung

 
Programmbeschreibung

Mit Beginn des Jahres 2009 hat der DAAD das aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finan­zierte Programm übernommen. Mit dem Kongress- und Vortragsreisenprogramm werden die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftler/Innen an Kongressen im Ausland sowie Vor­tragsreisen ins Ausland gefördert. Voraussetzung ist, dass die aktuell wichtigen themati­schen Beiträge für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler von Be­deutung sind.

Es werden zwei voneinander unabhängige Förderlinien angeboten:

  1. Kongressreisen ins Ausland
    Die Förderlinie "Kongressreisen" ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiese­nen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Symposium, etc.) im Ausland. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Ar­beiten oder Planungen des Antragstellers sowie dem Thema und dem Inhalt der Veran­staltung gegeben sein. 
  2.  Vortragsreisen ins Ausland
    Die Förderlinie "Vortragsreisen" soll es Wissenschaftler/Innen er­möglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kollegen oder wissenschaftlicher In­stitutionen anzuneh­men, um dort (außerhalb von Kongressen, Symposien, Seminaren, Workshops etc.) über eigene aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Arbeiten zu berich­ten und Erfahrungen mit Wissenschaftlern des Gastlandes auszutauschen.

Förderleistungen

Eine Förderung setzt sich zusammen aus der jeweils gültigen DAAD-Reisekostenpauschale, einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren sowie einer Aufenthaltspauschale für die Dauer der Teilnahme an der Veranstaltung. Die maximale Förderungsdauer beträgt 8 Kongress­tage.
Für Vortragsreisen wird ein Zuschuss in Höhe der jeweiligen DAAD-Reisekostenpauschale gezahlt. Teilnehmer, die aufgrund ihrer Forschungstätigkeit vom Ausland aus anreisen, er­halten einen Zuschuss zu den Reisekosten von maximal 80 % des nachgewiesenen Preises für einen Flug der Economy Class.

Bewerbungsvoraussetzungen

Förderungsfähig sind durch Forschungsleistungen ausgewiesene Wissenschaftler/Innen und Promovierende, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Le­bensmittelpunkt langfristig in Deutschland sein sollte sowie deutsche Stipendiaten (ab Pro­movendenstatus), die von deutschen Organisationen im Ausland gefördert werden und von ihrer Förderorganisation für Vortrags- und Kongressreisen keine Finanzierung erhalten kön­nen.
Nicht förderungsfähig sind Wissenschaftler aus dem Ausland und deutsche Wissen­schaftler, wenn sie im Ausland beschäftigt sind oder leben sowie ausländische Stipendiaten des DAAD oder anderer Förderinstitutionen.
Der DAAD kann keine Reisen fördern, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirt­schaftli­chen Tätigkeit stehen.
Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite oder werden die Arbeiten aus ande­ren Quellen gefördert, müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Es ist ein Nachweis zu erbringen, mit dem die anderweitig gewährte Förderung belegt wird. Die anderweitig gewährten Leistungen werden auf die vom DAAD bewilligten Leistungen ange­rechnet.

Bewerbungsunterlagen

Bitte beachten Sie die beiden Merkblätter "Merkblatt für die Gewährung von Zuschüssen zu Kongressreisen ins Ausland" und "Merkblatt für die Gewährung von Zuschüssen zu Vortrags­reisen ins Ausland", die bei den Bewerbungsunterlagen hinterlegt sind. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des DAAD unter Download bzw. in der Stipendiendatenbank für Deutsche.

Bewerbungstermin und -ort

Ausschließlich fristgerecht eingereichte Anträge im Original (nicht gescannte oder gefaxte Anträge), die den formalen Vorgaben entsprechen, werden akzeptiert; Bewerbungen werden direkt beim DAAD, Referat 521, eingereicht.

Anträge auf Förderung von Kongressreisen ins Ausland müssen spätestens 4 Monate vor dem 1. Kongresstag beim DAAD eingehen.

Anträge auf Förderung von Vortragsreisen ins Ausland müssen spätestens einen Monat vor Reisebeginn beim DAAD eingehen.

Sonstiges

Nur Anträge, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist vollständig ausgefüllt und belegt vorliegen, werden in die Bearbeitung genommen. Es kann nur die Bestätigung der Vortrags­annahme nach Fristablauf nachgereicht werden.

Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Anträgen ist pro Person nur eine Förderung für einen Vortrag oder für einen Kongressbesuch pro Jahr möglich.

Antragstellung

Bitte schicken Sie die Antragsunterlagen in einfacher Version an:
 
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 521
Kennedyallee 50
53175 Bonn 

Antragstellung (Anfangsbuchstaben Nachname):

  • A - G : Frau Brzezek, Tel. 0228 - 882 821, E-Mail: brzezek<at>daad.de
     
  • H - P : Frau Müller, Tel. 0228 - 882 418, E-Mail: d.mueller<at>daad.de
     
  • Q - Z : Frau Heinrichs, Tel. 0228 - 882 8645, E-Mail: heinrichs<at>daad.de

Abrechnungen:

  • Frau Kammann, Tel. 0228 - 882 8705, E-Mail: kammann<at>daad.de  

Grundsatzfragen:

  • Frau Pokern, Tel. 0228 - 882 8646, E-Mail: pokern<at>daad.de

gefördert durch das AA



Stand: 2010-06-24
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© 2010 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/ausschreibungen/11450.de.html
Stand: 2010-09-06