Rückgewinnung deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland
Veröffentlichungsdatum: 07.01.2010
Die Bewerbungstermine entnehmen Sie bitte der Ausschreibung
Welche Ziele hat das Programm?
Ziel des Programms ist es, deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland bei der beruflichen Wiedereingliederung in Deutschland zu unterstützen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerbungsberechtigt sind Doktoranden in der Endphase ihrer Promotion (voraussichtlicher Abschluss der Promotion innerhalb der nächsten 12 Monate), Postdoktoranden und erfahrene Wissenschaftler im Ausland, die nach einer Mobilitätsphase ihre wissenschaftliche Karriere in Deutschland fortsetzen möchten. Darüber hinaus sollen deutsche Wissenschaftler die im Ausland promoviert haben, in ihrem Bemühen unterstützt werden, Kontakte und wissenschaftliche Kooperationen mit deutschen Hochschulen einzugehen. Stipendiaten deutscher Förderorganisationen, deren Stipendium Rückkehrleistungen vorsieht (z.B. Forschungsstipendiaten der DFG, Feodor-Lynen Stipendiaten der AvH, Stipendiaten des DAAD Postdoktorandenprogramms) sind nicht bewerbungsberechtigt. Bei einer bestehenden Finanzierungsmöglichkeit von dritter Seite (z.B. Reisekostenzuschüsse einer Hochschule etc.) können keine Leistungen des DAAD gewährt werden.
Was wird gefördert?
Es werden zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen angeboten:
- Fahrtkostenzuschüsse
Gründe für die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen können sein: - Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
- Einladungen zu Fachvorträgen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen .
Die Vorstellungsgespräche und/oder Fachvorträge können mit einer Informationsreise verbunden werden. Förderungsfähig sind die Reisekosten vom Gastland nach Deutschland und zurück nach Höhe der im DAAD gängigen Reisekostenpauschalen sowie ein max. 1-wöchiger Aufenthalt in Deutschland mit einer Übernachtungskostenpauschale von 60 Euro pro Tag.
- 2. Rückkehrstipendien zur wissenschaftlichen Wiedereingliederung.
Mit Hilfe von bis zu 6-monatigen Rückkehrstipendien sollen deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützt werden, die nach einer Mobilitätsphase im Ausland wieder eine aktive wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen und in das deutsche Wissenschafts- und Forschungssystem zurückkehren möchten.
Das Stipendium beinhaltet eine monatliche Stipendienrate, sowie eine Reisekostenpauschale. Die Stipendienrate liegt für Doktoranden bei 925 Euro, für promovierte Wissenschaftler abhängig vom Lebensalter zwischen 1.365 Euro und 1.519 Euro.
Alleinerziehende Stipendiaten und verheiratete Stipendiaten mit Kindern erhalten ggf. einen Zuschuss zu den Aufwendungen einer privaten Krankenversicherung (siehe Merkblatt).
Welche Fachrichtungen werden gefördert?
Das Programm steht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus allen Fachrichtungen offen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
- Fahrtkostenzuschüsse
Fahrtkostenzuschüsse zu Fachvorträgen an deutschen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen können gefördert werden, wenn aus dem Antrag klar ersichtlich wird, dass die Reise der Kontaktanbahnung für eine geplante Rückkehr nach Deutschland dient. - Rückkehrstipendien
Rückkehrstipendien können nur dann vergeben werden, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller bereits Kontakte zu einer aufnehmenden Institution in Deutschland hergestellt hat. Fördervoraussetzung ist eine geplante aktive wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland, die in einem Forschungsplan darzulegen und mit einem Empfehlungsschreiben einer aufnehmenden Institution zu bestätigen ist.
Da für die Rückkehrstipendien nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, findet ein schriftliches Auswahlverfahren statt, dessen wichtigste Kriterien die bisherige wissenschaftliche Qualifikation und die Aussichten für die weitere wissenschaftliche Laufbahn der Bewerberin bzw. des Bewerbers darstellen.
Anträge von Bewerberinnen/Bewerbern die bereits über eine Zusage für eine Anschlussbeschäftigung in Deutschland verfügen, werden im Auswahlverfahren vorrangig berücksichtigt.
Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein?
Ein vollständiger Antrag umfasst die folgenden Unterlagen:
- Fahrtkostenzuschüsse
- Antragsformular
- Antragsbegründung (Bedeutung der Reise für die berufliche Karriereplanung)
- Reiseplanung/Einladungsschreiben
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- ggf. Nachweis über Förderung von dritter Seite
- 2. Rückkehrstipendien
- Antragsformular
- Antragsbegründung und Zeitplan (welche Schritte zur wissenschaftlichen und beruflichen Wiedereingliederung in Deutschland sollen mit Hilfe des Stipendiums unternommen werden)
- Forschungsplan (welche wissenschaftlichen Projekte sollen realisiert werden)
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- Kopien (unbeglaubigt) von Hochschulzeugnissen ab dem Vordiplom/der Zwischenprüfung/der Bachelor-Prüfung
- Empfehlungsschreiben einer aufnehmenden Institution in Deutschland
- bei Doktoranden: Gutachten des Betreuers/der Betreuerin der Doktorarbeit
- ggf. Nachweis über Förderung von dritter Seite
Antragsschluss
Anträge auf Rückkehrstipendien können bis spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Stipendienantritt gestellt werden.
Anträge für Fahrtkostenzuschüsse können bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt gestellt werden.
Eine rückwirkende Antragsstellung ist in beiden Fällen nicht möglich.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Bitte richten Sie die Antragsunterlagen in einfacher Version an:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 521
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Weitere Informationen: kirsch AT daad DOT de
Gefördert vom

Stand: 2010-02-24