(Beginn der Sprachauswahl [zu den FAQ, zur Seitennavigation, zur Suche, zum Seiteninhalt, zu den DAAD-magazin.de Themen]) (Ende der Sprachauswahl)


(Beginn der Seitennavigation [zu den FAQ, zur Sprachauswahl, zur Suche, zum Seiteninhalt, zu den DAAD-magazin.de Themen])

Studieren, Forschen und Lehren im Ausland

(Ende der Seitennavigation)

(Beginn des Suchformulars [zu den FAQ, zur Sprachauswahl, zur Seitennavigation, zum Seiteninhalt, zu den DAAD-magazin.de Themen])

DAAD Suche

(Ende des Suchformulars)

(Beginn der Benutzer-Hilfsmittel)
(Ende der Benutzer-Hilfsmittel)


Stipendiendatenbank

DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst / German Academic Exchange Service
wandel durch austausch. change by exchange.

(Beginn des Seiteninhalts [zu den FAQ, zur Sprachauswahl, zur Seitennavigation, zur Suche, zu den DAAD-magazin.de Themen])

Studieren, Forschen und Lehren im Ausland


Home « Studieren, Forschen und Lehren im Ausland « Förderungsmöglichkeiten « Auslands-BAföG / Bildungskredit / Studienkredit


Auslands-BAföG / Bildungskredit / Studienkredit

Linktipp

Der Anspruch auf Förderung lässt sich mit dem BAföG-Rechner individuell berechnen.

Die vorliegenden Informationen wurden dem DAAD vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), e-mail: information AT bmbf DOT bund DOT de, www.bmbf.de, mitgeteilt sowie der Broschüre "Das neue BAföG", Hrsg. BMBF, entnommen.

Auslandsstipendien im Rahmen der gesetzlichen Förderungsmaßnahmen (BAföG)


Deutsche Studierende können für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Studiums im Ausland besteht - soweit auch die anderen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind - Rechtsanspruch gemäß § 5 BAföG, § 16 BAföG.

Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn

  • er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder
  • im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden oder
  • eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird.


Bei einer Ausbildung im Ausland nach § 5 Abs. 2 wird, soweit die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsland dies erfordern, bei dem Bedarf ein Zu- oder Abschlag vorgenommen, dessen Höhe die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt.


Die Leistung nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung bemisst sich nach dem Prozentsatz, den das Auswärtige Amt zum Kaufkraftausgleich nach § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes festgesetzt hat und werden als Zuschuss gewährt. Studierende erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Auslandsaufenthaltes gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Die Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.

Die vollständigen Informationen finden Sie in der o.a. Broschüre des BMBF und im world wide web unter folgender Adresse: www.bafoeg.bmbf.de und die jeweils aktuellen Informationen unter www.das-neue-bafoeg.de und www.auslandsbafoeg.de.


Neben dem BAföG kann seit dem 01.04.2001 ein Bildungskredit der Bundesregierung für studienbezogene Auslandsaufenthalte beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragt werden. Daneben halten zahlreiche (private) Kreditinstitute vergleichbar günstige Studienkredite zur Finanzieirung des Studiums und der entsprechenden Lebenshaltungskosten bereit. Ein Vergeich lohnt sich. Nähere Informationen erhalten Sie im WWW unter folgenden Adressen:


Zuständig für die Förderung im Ausland sind bestimmte Ämter, denen jeweils ein bestimmter Länderbereich zugeordnet ist. Die Adressen der zuständigen Ämter finden Sie auf den Seiten des BMBF unter der Rubrik "Antragstellung - Ausland".



Stand: 2011-11-29
(Ende des Seiteninhalts)

(Beginn der Partner-Links) (Ende der Partner-Links)

(Beginn der Fußnavigation) (Ende der Fußnavigation)

(Beginn der Kontintauswahl)

DAAD Weltweit

Region auswählen...
anzeigen
(Ende der Kontintauswahl)

(Beginn der DAAD-magazin.de Themen [zu den FAQ, zur Sprachauswahl, zur Seitennavigation, zur Suche, zum Seiteninhalt])

DAAD-magazin.de

(Ende DAAD-magazin.de Themen)

© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/auslands-bafoeg/00662.de.html
Stand: 2012-02-04